TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Aktuelles aus dem Stadtmarketing |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
14. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbaufläche Eremitenweg), Erkelenz-Gerderath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Zustimmung zur Flächennutzungsplanänderung sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
|
|
A 61/214/2011 |
|
Ö 4 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 0300.3 "An der Burg", Erkelenz-Gerderath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauG |
|
|
A 61/215/2011 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath ist zu beteiligen.“ |
|
|
|
|
06.12.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung |
|
|
Ö 4 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
|
|
|
|
|
07.12.2011 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath, zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
|
|
|
|
|
21.12.2011 - Rat der Stadt Erkelenz |
|
|
Ö 8.2 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss:Beschluss: „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath, zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath ist zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
|
N 1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|