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Tagesordnung - 10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: 10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Di, 22.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Aktuelles aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.01.2011: Baugebiete für Passivhäuser  
III/038/2011  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß Paragraph 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß Paragraph 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/191/2011  
Ö 5  
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße/Stadtpark (Volksbank)", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß Paragraph 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß Paragraphen 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
A 61/192/2011  
Ö 6  
Aufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens und des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß Paragraphen 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
A 61/193/2011  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.              Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz Mitte, wird beschlossen.

2.                  Zur Aufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz Mitte, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss  Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

3.                  Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der Aufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

   
    22.03.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.              Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz Mitte, wird beschlossen.

  1. Zur Aufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz Mitte, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss  Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
  2. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der Aufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Ö 7  
Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens und des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß Paragraphen 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
A 61/194/2011  
N 1     (nichtöffentlich)