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Tagesordnung - 7. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 7. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 22.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Informationen über Sitzungen (öffentlicher Teil)      
Ö 3  
Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 14.09.2010      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2008 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW  
A 14/034/2010  
Ö 3.2  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW  
A 14/036/2010  
Ö 4  
Angelegenheit/en aus der 7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 21.09.2010      
Ö 4.1  
Heilbronner Initiative Kennzeichenliberalisierung - Wiedereinführung des Kennzeichens ERK  
Enthält Anlagen
A 80/059/2010  
Ö 4.2  
ABGESETZT - Zieldefinition für den Bereich Stadtmarketing  
A 80/061/2010  
Ö 4.3  
Bebauungsplan Nr. III/1A "Peter-Gehlen-Straße/Schwarzer Weg", Erkelenz-Matzerath hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/176/2010  
Ö 4.4  
Bebauungsplan Nr. 0410.1 "Am Loher Acker", Erkelenz-Houverath hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/177/2010  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Umsetzung der Ergebnisse aus den Sitzungen der Arbeitsgruppe "Sparen"  
Enthält Anlagen
A 20/173/2010  
Ö 6  
Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten bei der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 50/035/2010  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Umweltschutz und Soziales, Hauptausschuss und Rat):

„Der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten/dem ehrenamtlichen   Behindertenbe-auftragten werden folgende Aufgaben übertragen:

-          Erhalt aller Einladungen zu den Rats- und Ausschusssitzungen (öffentlich und nichtöffentlich)

-          Erhalt aller Beschlussvorlagen zu den Rats- und Ausschusssitzungen (öffentlich und nichtöffentlich)

-          Kenntnisnahme, Sichtung und ggfls. Stellungnahme zu den zur Beratung und Beschlussfassung anstehenden Entscheidungen und Mitteilung an das jeweilige Gremium

-          Die Beteiligung der/des Behindertenbeauftragten erfolgt vorrangig in Angelegenheiten, die im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegt.

 

Der/dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für seine Aufwendungen eine Aufwands-entschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung bei Ratsmitgliedern in der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 EUR/Monat.

Mit der mtl. Aufwandsentschädigung werden alle Sachkosten abgegolten.“

 

Abweichender Beschluss aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses am 22.09.2010 (als Empfehlung an den Rat):

„I. Die/Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen.

 

II. Sie/Er ist Vertreter/in der Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung gegenüber Rat und Verwaltung.

 

III. Ihr/Ihm obliegt die Ermittlung der Bedürfnisse und Erwartungen behinderter Menschen in Erkelenz.

 

In Wahrnehmung dieser Funktionen kann sich die/der Behindertenbeauftragte unter anderem nachfolgenden Aufgaben widmen:

 

§         Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit,

§         Pflege von Kontakten zu Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden sowie einzelnen Behinderten und Behindertengruppen,

§         die Unterstützung von Rat und Verwaltung bei der Umsetzung einer barrierefreien Stadt,

§         Unterstützung Ratsuchender,

§         Pflege von Kontakten zu Behindertenbeauftragten der Nachbarkommunen und des Kreises,

§         Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben bei behindertenrelevanten öffentlichen Terminen.

 

In Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben hat die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte/der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte das Recht, an allen Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse des Rates einschließlich der Bezirksausschüsse beratend als Teil der Verwaltung teilzunehmen.

 

Die/Der Behindertenbeauftragte wird durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister berufen und abberufen. Die regelmäßige Amtszeit der/des Behindertenbeauftragten beträgt fünf Jahre.

 

Der Behindertenbeauftragten/Dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für ihre/seine Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder in der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 €/Monat. Mit der monatlichen Aufwandsentschädigung sind alle Sachkosten abgegolten.“

 

   
    11.05.2010 - Ausschuss für Senioren
    Ö 12 - zurückgestellt
   

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 02 Modifizierter Antrag der SPD (18 KB)      
   
    12.05.2010 - Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
    Ö 9 - an Verwaltung zurück verwiesen
   

 

 

   
    19.05.2010 - Hauptausschuss
    Ö 6.2 - an Verwaltung zurück verwiesen
   

 

 

   
    23.06.2010 - Hauptausschuss
    Ö 12 - an Verwaltung zurück verwiesen
    Der Tagesordnungspunkt ist zu Sitzungsbeginn einstimmig abgesetzt worden

Der Tagesordnungspunkt ist zu Sitzungsbeginn einstimmig abgesetzt worden..

 

   
    30.06.2010 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen
   

 

   
    22.09.2010 - Hauptausschuss
    Ö 6 - geändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Umweltschutz und Soziales, Hauptausschuss und Rat):

Abweichender Beschluss aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses am 22.09.2010 (als Empfehlung an den Rat):

„I. Die/Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen.

 

II. Sie/Er ist Vertreter/in der Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung gegenüber Rat und Verwaltung.

 

III. Ihr/Ihm obliegt die Ermittlung der Bedürfnisse und Erwartungen behinderter Menschen in Erkelenz.

 

In Wahrnehmung dieser Funktionen kann sich die/der Behindertenbeauftragte unter anderem nachfolgenden Aufgaben widmen:

 

  • Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Pflege von Kontakten zu Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden sowie einzelnen Behinderten und Behindertengruppen,
  • die Unterstützung von Rat und Verwaltung bei der Umsetzung einer barrierefreien Stadt,
  • Unterstützung Ratsuchender,
  • Pflege von Kontakten zu Behindertenbeauftragten der Nachbarkommunen und des Kreises,
  • Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben bei behindertenrelevanten öffentlichen Terminen.

 

In Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben hat die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte/der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte das Recht, an allen Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse des Rates einschließlich der Bezirksausschüsse beratend als Teil der Verwaltung teilzunehmen.

 

Die/Der Behindertenbeauftragte wird durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister berufen und abberufen. Die regelmäßige Amtszeit der/des Behindertenbeauftragten beträgt fünf Jahre.

 

Der Behindertenbeauftragten/Dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für ihre/seine Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder in der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 €/Monat. Mit der monatlichen Aufwandsentschädigung sind alle Sachkosten abgegolten.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

   
    29.09.2010 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Abweichender Beschluss aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses am 22.09.2010:

„I. Die/Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen.

 

II. Sie/Er ist Vertreter/in der Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung gegenüber Rat und Verwaltung.

 

III. Ihr/Ihm obliegt die Ermittlung der Bedürfnisse und Erwartungen behinderter Menschen in Erkelenz.

 

In Wahrnehmung dieser Funktionen kann sich die/der Behindertenbeauftragte unter anderem nachfolgenden Aufgaben widmen:

 

  • Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Pflege von Kontakten zu Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden sowie einzelnen Behinderten und Behindertengruppen,
  • die Unterstützung von Rat und Verwaltung bei der Umsetzung einer barrierefreien Stadt,
  • Unterstützung Ratsuchender,
  • Pflege von Kontakten zu Behindertenbeauftragten der Nachbarkommunen und des Kreises,
  • Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben bei behindertenrelevanten öffentlichen Terminen.

 

In Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben hat die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte/der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte das Recht, an allen Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse des Rates einschließlich der Bezirksausschüsse beratend als Teil der Verwaltung teilzunehmen.

 

Die/Der Behindertenbeauftragte wird durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister berufen und abberufen. Die regelmäßige Amtszeit der/des Behindertenbeauftragten beträgt fünf Jahre.

 

Der Behindertenbeauftragten/Dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für ihre/seine Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder in der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 €/Monat. Mit der monatlichen Aufwandsentschädigung sind alle Sachkosten abgegolten.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen

Ö 7  
Anpassung der Schiedsamtsbezirke (Anmerkung: Verfahren laut Schiedsamtsgesetz)  
Enthält Anlagen
A 30/103/2010  
Ö 8  
Wiederwahl der stv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Anmerkung: Ablauf der Amtszeit)  
A 30/100/2010  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Benennung der fußläufigen Verbindung zwischen Johannismarkt und der Parkplatzfläche "Im Pangel" in Erkelenz-Mitte (Anmerkung: Die Benennung soll einen Teil Erkelenzer Stadtgeschichte dokumentieren.)  
Enthält Anlagen
A 30/101/2010  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Benennung eines Platzes vor dem ehemaligen Pfarrzentrum in Gerderath (Anmerkung: Dieser Platz soll an einen ehemaligen Pfarrer von Gerderath erinnern.)  
Enthält Anlagen
A 30/102/2010  
Ö 11  
Antrag auf Nutzung des Stadtwappens  
Enthält Anlagen
A 10/334/2010  
Ö 12  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 10.06.2010 bis 06.09.2010  
Enthält Anlagen
A 20/174/2010  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 5.1     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)