Beschlussentwurf
(als
Empfehlung an den Ausschuss für Umweltschutz und Soziales, Hauptausschuss und
Rat):
„Der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten/dem
ehrenamtlichen Behindertenbe-auftragten
werden folgende Aufgaben übertragen:
-
Erhalt
aller Einladungen zu den Rats- und Ausschusssitzungen (öffentlich und
nichtöffentlich)
-
Erhalt
aller Beschlussvorlagen zu den Rats- und Ausschusssitzungen (öffentlich und
nichtöffentlich)
-
Kenntnisnahme,
Sichtung und ggfls. Stellungnahme zu den zur Beratung und Beschlussfassung
anstehenden Entscheidungen und Mitteilung an das jeweilige Gremium
-
Die
Beteiligung der/des Behindertenbeauftragten erfolgt vorrangig in
Angelegenheiten, die im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegt.
Der/dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für seine
Aufwendungen eine Aufwands-entschädigung in Höhe des jeweils aktuellen
Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung bei Ratsmitgliedern in der Stadt
Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 EUR/Monat.
Mit der mtl. Aufwandsentschädigung werden alle Sachkosten
abgegolten.“
Abweichender Beschluss aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses am
22.09.2010 (als Empfehlung an den
Rat):
„I. Die/Der Behindertenbeauftragte ist
Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen.
II. Sie/Er ist Vertreter/in der Interessen der Bürgerinnen
und Bürger mit Behinderung gegenüber Rat und Verwaltung.
III. Ihr/Ihm obliegt die Ermittlung der Bedürfnisse und
Erwartungen behinderter Menschen in Erkelenz.
In Wahrnehmung dieser Funktionen kann sich die/der
Behindertenbeauftragte unter anderem nachfolgenden Aufgaben widmen:
§
Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit,
§
Pflege von Kontakten zu Behinderten- und
Wohlfahrtsverbänden sowie einzelnen Behinderten und Behindertengruppen,
§
die Unterstützung von Rat und Verwaltung bei der
Umsetzung einer barrierefreien Stadt,
§
Unterstützung Ratsuchender,
§
Pflege von Kontakten zu Behindertenbeauftragten
der Nachbarkommunen und des Kreises,
§
Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben bei
behindertenrelevanten öffentlichen Terminen.
In Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben hat die ehrenamtliche
Behindertenbeauftragte/der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte das Recht, an
allen Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse des Rates einschließlich der
Bezirksausschüsse beratend als Teil der Verwaltung teilzunehmen.
Die/Der Behindertenbeauftragte wird durch die
Bürgermeisterin/den Bürgermeister berufen und abberufen. Die regelmäßige
Amtszeit der/des Behindertenbeauftragten beträgt fünf Jahre.
Der Behindertenbeauftragten/Dem Behindertenbeauftragten ist
als Ersatz für ihre/seine Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des
jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder in
der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 €/Monat. Mit der
monatlichen Aufwandsentschädigung sind alle Sachkosten abgegolten.“