Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird
beschlossen.“
2, Dem in der Sitzung vorgestellten und
erläuterten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3
„Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
3. Über den Entwurf der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte ist
die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“