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Tagesordnung - 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Di, 21.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Aktuelles aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Heilbronner Initiative Kennzeichenliberalisierung - Wiedereinführung des Kennzeichens ERK  
Enthält Anlagen
A 80/059/2010  
Ö 4  
Zieldefinition für den Bereich Stadtmarketing  
A 80/060/2010  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. III/1A "Peter-Gehlen-Straße/Schwarzer Weg", Erkelenz-Matzerath hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/176/2010  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 0410.1 "Am Loher Acker", Erkelenz-Houverath hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/177/2010  
Ö 7  
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerater Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie zum Bebauungsplanentwurf und zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB  
A 61/178/2010  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.“

2,         Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

3.         Über den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“

 

   
    21.09.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.              Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.“

2,               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

3.              Über den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 0400.3 "An der Heubahn", Erkelenz-Golkrath hier: Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie zum Bebauungsplanentwurf und zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB  
A 61/179/2010  
N 1     (nichtöffentlich)