Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat über den Hauptausschuss):
Beschlussentwurf(als Empfehlung an den Rat über den Hauptausschuss):
„1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen
zum Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX
„Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte
wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und
privater Belange wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 10. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp,
Martellstraße) – Stellungnahmen der Behörden und sonstigenTräger der
öffentlichen Belange vorgeschlagen, entschieden. Diese Anlage ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.Die 10. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp,
Martellstraße), Erkelenz-Mitte, wird hiermit als Satzung beschlossen.“
08.03.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen
zum Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“
(Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte wird nach sorgfältiger
Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der
als Anlage zur Beschlussvorlage der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX
„Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße) –
Stellungnahmen der Behörden und sonstigenTräger der öffentlichen Belange
vorgeschlagen, entschieden. Diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX
„Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte
wird hiermit als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: (15 Ja-Stimmen, einstimmig – als Empfehlung
an den Rat über den Hauptausschuss)
Abstimmungsergebnis: (15
Ja-Stimmen, einstimmig – als Empfehlung an den Rat über den
Hauptausschuss)
09.03.2005 - Hauptausschuss
Ö 6.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen
zum Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“
(Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte wird nach sorgfältiger
Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der
als Anlage zur Beschlussvorlage der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX
„Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße) – Stellungnahmen der Behörden
und sonstigenTräger der öffentlichen Belange vorgeschlagen, entschieden. Diese
Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX
„Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte wird hiermit
als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: (einstimmig – als Empfehlung an den Rat)
Abstimmungsergebnis: (einstimmig – als Empfehlung an den Rat)
06.04.2005 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen
zum Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“
(Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte wird nach sorgfältiger
Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der
als Anlage zur Beschlussvorlage der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX
„Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße) – Stellungnahmen der Behörden
und sonstigenTräger der öffentlichen Belange vorgeschlagen, entschieden. Diese
Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX
„Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte, wird hiermit
als Satzung beschlossen.“