Beschlussentwurf
(in eigener Zuständigkeit):
„1. Dem in der Sitzung vorgestellten und
erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder
Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
2.
Dem in der
Sitzung vorgelegten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1
„Roermonder Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte sind die Bürger,
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bezirksausschuss
Erkelenz-Mitte zu hören.
3.
Sollten bei der
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten
Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1
„Roermonder Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2
BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“