Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Es wird festgestellt, dass
a)
eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters /
einer Vertreterin nicht vorliegt,
b) Unregelmäßigkeiten bei
der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung
nicht
vorgekommen sind,
c) Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden,
d)
Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die
Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und
eine Neufeststellung erfordern.
Die Wahl zum Rat der Stadt
Erkelenz vom 26. September 2004 und die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters
am 10. Oktober 2004 wird hiermit für gültig erklärt.“