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Tagesordnung - 1. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 1. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
Gremium: Wahlprüfungsausschuss
Datum: Do, 18.11.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bestellung eines Schriftführers (Verfasser : Amt 10 Michael Wirtz)  
A 10/042/2004  
Ö 2  
Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahl am 26. September und am 10. Oktober 2004 (Verfasser : Amt 10 Michael Wirtz)  
A 10/043/2004  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

 

„Es wird festgestellt, dass

 

a)                 eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters / einer Vertreterin nicht vorliegt,

 

b)        Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung

            nicht vorgekommen sind,

 

c)         Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden,

 

d)                 Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern.

 

Die Wahl zum Rat der Stadt Erkelenz vom 26. September 2004 und die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 10. Oktober 2004 wird hiermit für gültig erklärt.“

 

 

   
    18.11.2004 - Wahlprüfungsausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Es wird festgestellt, dass

 

a)                 eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters / einer Vertreterin nicht vorliegt,

 

b)        Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung

            nicht vorgekommen sind,

 

c)         Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden,

 

d)                 Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern.

 

Die Wahl zum Rat der Stadt Erkelenz vom 26. September 2004 und die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 10. Oktober 2004 wird hiermit für gültig erklärt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

   
    15.12.2004 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Es wird festgestellt, dass

 

a)                 eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters / einer Vertreterin nicht vorliegt,

 

b)        Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung

            nicht vorgekommen sind,

 

c)         Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden,

 

d)                 Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern.

 

Die Wahl zum Rat der Stadt Erkelenz vom 26. September 2004 und die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 10. Oktober 2004 wird hiermit für gültig erklärt.“

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig