Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
Die folgende Dringlichkeitsentscheidung wird hiermit
genehmigt:
„Im Wege der
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NW ist folgende
Mittelverlagerung vorzunehmen:
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Kürzung des Ansatzes bei Auftragskonto A
11020004 (Stauraumkanal Mühlenfeld) um 500.000 EUR;
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Erhöhung des Ansatzes bei Auftragskonto A
11020001 (Stauraumkanal Wilhelmstr.) um 500.000 EUR;
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Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei
Auftragskonto A 11020001 um 500.000 EUR;
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Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung bei
Auftragskonto A 11020004 um 500.000 EUR.“