Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1
„Karolingerring“, Erkelenz-Mitte gemäß § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, da die Voraussetzungen dieser
Rechtsvorschrift vorliegen.
2. Die Einleitung des Satzungsverfahrens
für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“,
Erkelenz-Mitte wird gemäß § 12 Abs. 2 BauGB hiermit beschlossen.
3. Dem in der Sitzung vorgestellten und
erläuterten Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
4. Der in der Sitzung vorgelegte und
erläuterte Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 a Abs. 2 Nr.
1. i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“