Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):
„Der Rat der Stadt Erkelenz beauftragt die Stadtverwaltung eine für die Errichtung einer Tiny House-Siedlung geeignete Wohnsiedlungsfläche zu suchen, bauplanungsrechtlich auszuweisen und konzeptionell einen Gemeinschaftsraum und eine klimagerechte Energieversorgung vorzube-reiten.“
Geänderter Beschluss aus der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 17.09.2024 (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):
„1. Erkelenz strebt die Entwicklung und Realisierung einer Siedlung für Kleinwohnformen bzw. einer Tiny-House-Siedlung an.
2. Beim Verkauf der nächsten städtischen Grundstücke zu Wohnbauzwecken soll eine Fläche für die Entwicklung von Tiny-Häusern in Form einer Projektentwicklung oder eines Investorenmodells zur Verfügung gestellt werden.
3. Zur Grob-Konzeptionierung wird die Verwaltung einen öffentlichen Workshop durchführen.
4. Der Rat der Stadt Erkelenz bittet die GEE, sich dem Vorhaben anzuschließen und ein angemessenes Ersatzgrundstück bereitzustellen, sofern die Stadt Erkelenz kein Grundstück zur Verfügung stellen kann.“