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Tagesordnung - 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung  

 
 
Bezeichnung: 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
Datum: Di, 20.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen Ausschussvorsitz und Bürgermeister      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3     Angelegenheiten Stadtentwicklung      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 61/684/2024  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Am Neuser Weg), Erkelenz-Gerderath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 61/685/2024  
Ö 3.3  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/686/2024  
Ö 3.4  
Enthält Anlagen
46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Im Hühnerfelde), Erkelenz-Hetzerath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/687/2024  
Ö 3.5  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 435 "Im Hühnerfelde", Erkelenz-Hetzerath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/688/2024  
Ö 4     Angelegenheiten Wirtschaftsförderung      
Ö 4.1  
Gewährung eines Zuschusses zum LEADER-Projekt "Gaststätte Bruns" in Venrath  
Enthält Anlagen
A 80/045/2024  
Ö 4.2  
Klassifizierung von Stadtmarketingveranstaltungen 2025 bis 2027  
Enthält Anlagen
A 80/046/2024  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und an den Rat):

„Unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel in Höhe von 100.000 Euro für Stadtmarketing-Veranstaltungen im jeweiligen Haushaltsjahr werden die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen:

 

 

1.

10.04.

29. Osterbrunnenschmücken

2.

03./04.05.

Bike & BBQ mit VOS (in Planung)

3.

15.06.

24. NEW City-Lauf

4.

19.-23.06.

48. Lambertusmarkt

5.

06.07.

Niederrheinischer Raderlebnistag (ehem. Radwandertag)

6.

05. und 06.07.

Mittelalterliches Sommerfest

7.

August

Weinfest im Park

8.

05.-08.09.

Burgkirmes Erkelenz

9.

28.09.

Kulinarischer Treff mit VOS (in Planung)

10.

04./05.10.

26. Bauernmarkt auf Haus Hohenbusch

11.

17.-19.10.

Französischer Markt mit VOS (in Planung)

12.

17.11.-23.12.

Adventsdorf Erkelenz am Alten Rathaus

13.

22./23.11.

Weihnachtsdorf Gerderhahn

14.

30.11.

Nikolaus-Kutschfahrt mit VOS (in Planung)

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

(Über)regionaler Charakter

Alleinstellungsmerkmale

Besucherzahlen

Zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

Imagefaktor

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

 

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen:

 

Begleitung der verantwortlichen MitarbeiterInnen aus dem Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc.

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

   
    20.02.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
    Ö 4.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und an den Rat):

„Unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel in Höhe von 100.000 Euro für Stadtmarketing-Veranstaltungen im jeweiligen Haushaltsjahr werden die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen:

 

1.

10.04.

29. Osterbrunnenschmücken

2.

03./04.05.

Bike & BBQ mit VOS (in Planung)

3.

15.06.

24. NEW City-Lauf

4.

19.-23.06.

48. Lambertusmarkt

5.

06.07.

Niederrheinischer Raderlebnistag (ehem. Radwandertag)

6.

05. und 06.07.

Mittelalterliches Sommerfest

7.

August

Weinfest im Park

8.

05.-08.09.

Burgkirmes Erkelenz

9.

28.09.

Kulinarischer Treff mit VOS (in Planung)

10.

04./05.10.

26. Bauernmarkt auf Haus Hohenbusch

11.

17.-19.10.

Französischer Markt mit VOS (in Planung)

12.

17.11.-23.12.

Adventsdorf Erkelenz am Alten Rathaus

13.

22./23.11.

Weihnachtsdorf Gerderhahn

14.

30.11.

Nikolaus-Kutschfahrt mit VOS (in Planung)

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

(Über)regionaler Charakter

Alleinstellungsmerkmale

Besucherzahlen

Zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

Imagefaktor

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

 

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen:

 

Begleitung der verantwortlichen MitarbeiterInnen aus dem Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc.

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung

   
    22.02.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 2.4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel in Höhe von 100.000 Euro für Stadtmarketing-Veranstaltungen im jeweiligen Haushaltsjahr werden die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen:

1.

10.04.

29. Osterbrunnenschmücken

2.

03./04.05.

Bike & BBQ mit VOS (in Planung)

3.

15.06.

24. NEW City-Lauf

4.

19.-23.06.

48. Lambertusmarkt

5.

06.07.

Niederrheinischer Raderlebnistag (ehem. Radwandertag)

6.

05. und 06.07.

Mittelalterliches Sommerfest

7.

August

Weinfest im Park

8.

05.-08.09.

Burgkirmes Erkelenz

9.

28.09.

Kulinarischer Treff mit VOS (in Planung)

10.

04./05.10.

26. Bauernmarkt auf Haus Hohenbusch

11.

17.-19.10.

Französischer Markt mit VOS (in Planung)

12.

17.11.-23.12.

Adventsdorf Erkelenz am Alten Rathaus

13.

22./23.11.

Weihnachtsdorf Gerderhahn

14.

30.11.

Nikolaus-Kutschfahrt mit VOS (in Planung)

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

(Über)regionaler Charakter

Alleinstellungsmerkmale

Besucherzahlen

Zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

Imagefaktor

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

 

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen:

 

Begleitung der verantwortlichen MitarbeiterInnen aus dem Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc.

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    28.02.2024 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 3.4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel in Höhe von 100.000 Euro für Stadtmarketing-Veranstaltungen im jeweiligen Haushaltsjahr werden die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen:

1.

10.04.

29. Osterbrunnenschmücken

2.

03./04.05.

Bike & BBQ mit VOS (in Planung)

3.

15.06.

24. NEW City-Lauf

4.

19.-23.06.

48. Lambertusmarkt

5.

06.07.

Niederrheinischer Raderlebnistag (ehem. Radwandertag)

6.

05. und 06.07.

Mittelalterliches Sommerfest

7.

August

Weinfest im Park

8.

05.-08.09.

Burgkirmes Erkelenz

9.

28.09.

Kulinarischer Treff mit VOS (in Planung)

10.

04./05.10.

26. Bauernmarkt auf Haus Hohenbusch

11.

17.-19.10.

Französischer Markt mit VOS (in Planung)

12.

17.11.-23.12.

Adventsdorf Erkelenz am Alten Rathaus

13.

22./23.11.

Weihnachtsdorf Gerderhahn

14.

30.11.

Nikolaus-Kutschfahrt mit VOS (in Planung)

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

(Über)regionaler Charakter

Alleinstellungsmerkmale

Besucherzahlen

Zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

Imagefaktor

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

 

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen:

 

Begleitung der verantwortlichen MitarbeiterInnen aus dem Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc.

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

Ö 4.3  
Erkelenzer Adventsdorf 2025 bis 2028  
Enthält Anlagen
A 80/047/2024  
N 1     (nichtöffentlich)