Beschlussentwurf in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz- Houverath, wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten.
3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz- Houverath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Golkrath ist zu beteiligen.“