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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen Ausschussvorsitz und Bürgermeister |
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Ö 2 |
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Angelegenheiten Stadtentwicklung |
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Ö 2.1 |
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Bebauungsplan Nr. 0700.4 "Sisalweg", Erkelenz-Holzweiler
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/669/2023 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0700.4 „Sisalweg“, Erkelenz-Holzweiler, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplans Nr. 0700.4 „Sisalweg“, Erkelenz-Holzweiler, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplans Nr. 0700.4 „Sisalweg“, Erkelenz-Holzweiler, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen“ |
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21.03.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung |
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Ö 2.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0700.4 „Sisalweg“, Erkelenz-Holzweiler, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplans Nr. 0700.4 „Sisalweg“, Erkelenz-Holzweiler, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplans Nr. 0700.4 „Sisalweg“, Erkelenz-Holzweiler, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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23.03.2023 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 4.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0700.4 „Sisalweg“, Erkelenz-Holzweiler, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplans Nr. 0700.4 „Sisalweg“, Erkelenz-Holzweiler, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplans Nr. 0700.4 „Sisalweg“, Erkelenz-Holzweiler, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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29.03.2023 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 4.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0700.4 „Sisalweg“, Erkelenz-Holzweiler, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplans Nr. 0700.4 „Sisalweg“, Erkelenz-Holzweiler, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplans Nr. 0700.4 „Sisalweg“, Erkelenz-Holzweiler, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 2.2 |
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30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Am Neuser Weg), Erkelenz-Gerderath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/670/2023 |
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Ö 2.3 |
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Bebauungsplan Nr. 0300.2/1 "Am Neuser Weg", Erkelenz-Gerderath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/671/2023 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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