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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung am 29.03.2022 |
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Ö 2.1 |
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Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der Behördenbeteiligung sowie Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB |
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A 61/615/2022 |
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Ö 2.2 |
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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/2 "Ziegelweiher Ost", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/616/2022 |
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Ö 2.3 |
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Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
hier: Stellungnahme der Stadt Erkelenz |
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A 61/617/2022 |
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt am 30.03.2022 |
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Ö 3.1 |
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Fortschreibung Straßen- und Wegekonzept Stadtgebiet Erkelenz gemäß § 8a Kommunalabgabengesetz |
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A 66/447/2022 |
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Ö 4 |
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Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 14.02.2022: Änderung/Ergänzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz |
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A 20/564/2022 |
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Ö 5 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 14.02.2022: Halbjährige Berichterstattung über den Abfluss der im Haushalt eingestellten Investitionsmittel |
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A 20/565/2022 |
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Ö 6 |
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Benennung des Umsiedlerhofes Gemarkung Holzweiler, Flur 13, Flurstück 248 und Gemarkung Lövenich, Flur 5, Flurstücke 124, 123, 12/2 |
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A 30/246/2022 |
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Ö 7 |
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Umbenennung eines Teilstückes der Straße „Zourshof“ im Umsiedlungsort Westrich |
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A 30/245/2022 |
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Ö 8 |
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Kunstwerk Kreisverkehr Brückstraße/Nordpromenade |
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/024/2022 |
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Ö 9 |
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Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW über die Zulassung von terminierten verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2022 |
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A 30/247/2022 |
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Ö 10 |
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Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III der Stadt Erkelenz |
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A 30/248/2022 |
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Ö 11 |
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Beschaffung eines Hilfeleistungs- und Löschgruppenfahrzeuges (HLF) |
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A 30/249/2022 |
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Ö 12 |
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Verkaufspreis und Verkaufsbedingungen für Baugrundstücke im Baugebiet Matzerath – Kauler Weg
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A 20/567/2022 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf: „Die Baugrundstücke im Baugebiet Matzerath – Kauler Weg werden zum Preis von 160,00 €/m² voll erschlossen verkauft. Der Grundstückskauf wird abhängig von der Einhaltung der KfW-Effizienzhaus-Standards bzw. des Passivhaus-Standards wie folgt gefördert: KfW-Effizienzhaus-Standard | Erstattung pro m² Grundstücksfläche | 40 | 3,00 € | 40 ee, 40 NH | 5,00 € | Passivhaus/40 plus | 7,00 € |
Der Nachweis muss spätestens 12 Monate nach Bezugsfertigkeit des Wohnhauses durch Vorlage einer Bestätigung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes erfolgen. Es gelten folgende Verkaufsbedingungen: - Die Baugrundstücke werden den Interessenten in der zeitlichen Reihenfolge der Interessenbekundungen/Bewerbungen zum Kauf angeboten.
- Wer bereits ein Wohnbaugrundstück von der Stadt Erkelenz oder der GEE erworben hat oder wem durch die Stadt Erkelenz oder GEE ein Grundstück baureif gemacht wurde, scheidet als Käufer aus. In diesen Fällen ist eine Weitergabe der Kaufoption an Verwandte 1. Grades nicht möglich.
- Als Käufer kommen nur natürliche Personen in Betracht. Grundstücke für den Verkauf an Bauträger/Investoren stehen in diesem Baugebiet nicht zur Verfügung.
- Das Baugrundstück kann durch den Käufer zu Alleineigentum oder gemeinsam mit dem oder der Lebenspartner(in) erworben werden, wobei der Miteigentumsanteil des Käufers dann mindestens ½ betragen muss. Sofern das Baugrundstück mit zwei Wohneinheiten bebaut werden soll, ist auch ein Miterwerb durch Verwandte 1. Grades möglich. Für den oder die Lebenspartner(in) und die Verwandten 1. Grades gelten die Regelungen zu Ziffer 2 entsprechend.
- Der Verkauf durch die Stadt Erkelenz erfolgt zum Zwecke der Eigennutzung durch den Käufer. Das Grundstück ist durch den Käufer oder einen Verwandten 1. Grades nach Bezugsfertigkeit mindestens 5 Jahre selbst zu bewohnen.
Sollten diese Voraussetzungen vom Käufer nicht erfüllt werden, so erhöht sich der Verkaufspreis für das verkaufte Baugrundstück um den Differenzbetrag zwischen dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches maßgeblichen Verkehrswert für den Grund und Boden des Baugrundstücks ohne Berücksichtigung einer werterhöhenden Bebauung. - Der Käufer muss binnen drei Jahren nach Vertragsabschluss mit der Bebauung des Baugrundstücks beginnen und das Bauvorhaben innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss bezugsfertig hergestellt haben.
- Das Grundstück darf vor Fertigstellung des Bauvorhabens und vor Ablauf der 5-jährigen Nutzungsbindung nicht ohne Einwilligung der Stadt Erkelenz weiterveräußert werden. Gründe, die zur Einwilligung der Stadt Erkelenz führen können, sind z. B. Scheidung der Ehe, Beendigung der Lebensgemeinschaft, Tod eines Käufers, Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel.
- Die Bebauungsverpflichtung und das Weiterveräußerungsverbot innerhalb der Bindungsfrist werden im Grundbuch durch eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Erkelenz abgesichert.
- Sofern der Käufer noch für weitere Baugrundstücke auf der Bau-Interessentenliste der GEE/Stadt Erkelenz registriert ist, werden diese Einträge nach Abschluss des Kaufvertrages gelöscht, da der Speicherungszweck mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages entfällt.“
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31.03.2022 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „Die Baugrundstücke im Baugebiet Matzerath – Kauler Weg werden zum Preis von 160,00 €/m² voll erschlossen verkauft. Der Grundstückskauf wird abhängig von der Einhaltung der KfW-Effizienzhaus-Standards bzw. des Passivhaus-Standards wie folgt gefördert: KfW-Effizienzhaus-Standard | Erstattung pro m² Grundstücksfläche | 40 | 3,00 € | 40 ee, 40 NH | 5,00 € | Passivhaus/40 plus | 7,00 € |
Der Nachweis muss spätestens 12 Monate nach Bezugsfertigkeit des Wohnhauses durch Vorlage einer Bestätigung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes erfolgen. Es gelten folgende Verkaufsbedingungen: - Die Baugrundstücke werden den Interessenten in der zeitlichen Reihenfolge der Interessenbekundungen/Bewerbungen zum Kauf angeboten.
- Wer bereits ein Wohnbaugrundstück von der Stadt Erkelenz oder der GEE erworben hat oder wem durch die Stadt Erkelenz oder GEE ein Grundstück baureif gemacht wurde, scheidet als Käufer aus. In diesen Fällen ist eine Weitergabe der Kaufoption an Verwandte 1. Grades nicht möglich.
- Als Käufer kommen nur natürliche Personen in Betracht. Grundstücke für den Verkauf an Bauträger/Investoren stehen in diesem Baugebiet nicht zur Verfügung.
- Das Baugrundstück kann durch den Käufer zu Alleineigentum oder gemeinsam mit dem oder der Lebenspartner(in) erworben werden, wobei der Miteigentumsanteil des Käufers dann mindestens ½ betragen muss. Sofern das Baugrundstück mit zwei Wohneinheiten bebaut werden soll, ist auch ein Miterwerb durch Verwandte 1. Grades möglich. Für den oder die Lebenspartner(in) und die Verwandten 1. Grades gelten die Regelungen zu Ziffer 2 entsprechend.
- Der Verkauf durch die Stadt Erkelenz erfolgt zum Zwecke der Eigennutzung durch den Käufer. Das Grundstück ist durch den Käufer oder einen Verwandten 1. Grades nach Bezugsfertigkeit mindestens 5 Jahre selbst zu bewohnen.
Sollten diese Voraussetzungen vom Käufer nicht erfüllt werden, so erhöht sich der Verkaufspreis für das verkaufte Baugrundstück um den Differenzbetrag zwischen dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches maßgeblichen Verkehrswert für den Grund und Boden des Baugrundstücks ohne Berücksichtigung einer werterhöhenden Bebauung. - Der Käufer muss binnen drei Jahren nach Vertragsabschluss mit der Bebauung des Baugrundstücks beginnen und das Bauvorhaben innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss bezugsfertig hergestellt haben.
- Das Grundstück darf vor Fertigstellung des Bauvorhabens und vor Ablauf der 5-jährigen Nutzungsbindung nicht ohne Einwilligung der Stadt Erkelenz weiterveräußert werden. Gründe, die zur Einwilligung der Stadt Erkelenz führen können, sind z. B. Scheidung der Ehe, Beendigung der Lebensgemeinschaft, Tod eines Käufers, Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel.
- Die Bebauungsverpflichtung und das Weiterveräußerungsverbot innerhalb der Bindungsfrist werden im Grundbuch durch eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Erkelenz abgesichert.
- Sofern der Käufer noch für weitere Baugrundstücke auf der Bau-Interessentenliste der GEE/Stadt Erkelenz registriert ist, werden diese Einträge nach Abschluss des Kaufvertrages gelöscht, da der Speicherungszweck mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages entfällt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 13 |
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Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten |
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Ö 13.1 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW (Anmerk.: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.) |
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A 20/568/2022 |
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Ö 13.2 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 29.01.2022 - 11.03.2022 |
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A 20/569/2022 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4.2 |
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(nichtöffentlich) |
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