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Tagesordnung - 1. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 1. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
Gremium: Wahlprüfungsausschuss
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 17:33 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bestellung eines Schriftführers  
A 10/087/2020  
Ö 2  
Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen am 13.09.2020  
A 10/088/2020  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Es wird gemäß § 40 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW festgestellt, dass

 

a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,

 

b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung, die im Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, nicht vorgekommen sind,

 

c) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung der Feststellung des Wahlergebnisses nicht vorliegen.

 

2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 13. September 2020 wird hiermit für gültig erklärt.

 

3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 13. September 2020 wird hiermit für gültig erklärt.“

   
    10.12.2020 - Wahlprüfungsausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Es wird gemäß § 40 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW festgestellt, dass

 

a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,

 

b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung, die im Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, nicht vorgekommen sind,

 

c) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung der Feststellung des Wahlergebnisses nicht vorliegen.

 

2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 13. September 2020 wird hiermit für gültig erklärt.

 

3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 13. September 2020 wird hiermit für gültig erklärt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    16.12.2020 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 11.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„1. Es wird gemäß § 40 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW festgestellt, dass

 

a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,

 

b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung, die im Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, nicht vorgekommen sind,

 

c) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung der Feststellung des Wahlergebnisses nicht vorliegen.

 

2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 13. September 2020 wird hiermit für gültig erklärt.

 

3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 13. September 2020 wird hiermit für gültig erklärt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig