02.07.2014 - 4 Wiederwahl des Ersten Beigeordneten der Stadt E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen beantragt geheime Abstimmung.

 

Zu Stimmenzählern werden einstimmig 1. stv. Bürgermeister von der Forst und 2. stv. Bürgermeisterin Wolters bestellt.

 

Die Wiederwahl des Ersten Beigeordneten der Stadt Erkelenz wird anschließend in einem Wahlgang nach namentlichem Aufruf der einzelnen Mitglieder des Rates in alphabetischer Reihenfolge in geheimer Abstimmung vollzogen. Am Ende des Wahlganges stellt Bürgermeister Jansen fest, dass jeder Anwesende seine Stimme abgegeben hat.

 

Anschließend wird durch die beiden Stimmenzähler, 1. stv. Bürgermeister von der Forst und 2. stv. Bürgermeisterin Wolters, mit der Auszählung begonnen. Nach der Auszählung gibt Bürgermeister Jansen das Ergebnis bekannt, und zwar wie folgt:

 

Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

Die Stimmzettel sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Nachdem Erster Beigeordneter Dr. Gotzen, der während der Wahlhandlung den Sitzungssaal verlassen hatte, wieder an der Sitzung teilnimmt, trägt Bürgermeister Jansen ihm das Ergebnis der Wahl vor und fragt, ob er die Wahl annehme.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen bejaht diese Frage. Er bedankt sich ganz herzlich für die Wiederwahl und freue sich auf die nächsten Jahre als Erster Beigeordneter und hoffe auf weiterhin gute Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung. Er lädt die Mitglieder des Rates nach der nächsten stattfinden Sitzung des Rates zu einem Umtrunk ein.

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Beschluss:

„Herr Erster Beigeordneter Dr. Hans-Heiner Gotzen wird hiermit für die Amtszeit vom 01.01.2015 - 31.12.2022 gemäß § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum Beigeordneten der Stadt Erkelenz  gewählt.

 

Die bestehende Bestellung zum allgemeinen Vertreter (Erster Beigeordneter) des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz wird hiermit bestätigt.

 

Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 3 des Bundesbesoldungsgesetzes.“

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Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen