02.07.2014 - 16 Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2013 gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 ist vom Bürgermeister formgerecht zu-

ge­leitet worden.

 

 2.

Zur Prüfung gemäß § 101 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NRW).“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig