25.09.2013 - 8 Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.              Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 ist gem. § 116 Abs. 5 GO NRW form- und fristgerecht vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt  worden.

 

2.              Zur Prüfung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2012  wird dieser gem.

§ 116 Abs. 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Anlagen