10.07.2013 - 4.1 Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2011, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach Paragraph 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass

 

  1. der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;

 

  1. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

  1. der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

Der Gesamtjahresfehlbetrag von 4.795.642,40 wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage