08.02.2012 - 4.4 Bebauungsplan Nr. VI/2 "Schulring-Zentralfriedh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.              Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VI/2 „Schulring-Zentralfriedhof“,  Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.               Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten Vorentwurfes einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/2 „Schulring-Zentralfriedhof“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

3.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/2 „Schulring-Zentralfriedhof“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.              Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/2 „Schulring-Zentralfriedhof“, Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 Auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage