13.07.2011 - 21 Genehmigung von erheblichen über- und außerplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Die am 20.06.2011 getroffene Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Erweiterung bzw. dem Umbau von Kindertagesstätten wird genehmigt. Daraus resultierend werden nachfolgend aufgeführte außerplanmäßige Auszahlungsmittel einschl. deren Finanzierung zur Verfügung gestellt:

 

1.

Für die Maßnahme H 0602080001 – Erweiterung und Umbau U-3-Betreuung „Kindergarten Buscherhof“ 125.000 € und

2.

für die Maßnahme H 0602090001 – Erweiterung und Umbau U-3-Betreuung „Kindergarten Lövenich“ 125.000 €.

3.

Die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen von insgesamt 250.000 € erfolgt durch bisher nicht eingeplante Landesmittel von 250.000 €.

 

4.

Soweit sich die Auszahlungen zwischen den unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten

Manahmen verschieben, dürfen die Einzahlungen ebenfalls entsprechend

verschoben und gebucht werden.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage