21.09.2010 - 8 Bebauungsplan Nr. 0400.3 "An der Heubahn", Erke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 21.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath wird beschlossen.“
2, Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath wird zugestimmt.
3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath ist zu beteiligen.