29.08.2007 - 7 Änderung der Artikel 10, 11 und 13 der Hauptsat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

„Die Artikel 10, 11 und 13 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz werden hiermit geändert.

 

1.         Artikel 10 Abs. 5 Satz 5 erhält folgende neue Fassung:

 

            „Dabei haben die Bezirksausschüsse sich am Haushaltsplan zu orientieren.“

 

2.         Artikel 11 Abs. 1 Buchstaben d) und e) erhält folgende neue Fassung:

 

            „d) über die Anschaffung von Vermögensgegenständen des Anlagever-          mögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 50.000 €;

 

            e) über die Anschaffung von Vermögensgegenständen des       Anlagevermögens     mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 25.000 €       bis 50.000 € ist         der zuständige Ausschuss zu unterrichten.“

           

3.         Artikel 13 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

 

            „Darüber hinaus entscheidet der Bau- und Werksausschuss über die Ausführung (Umsetzung) aller Baumaßnahmen des Teilfinanzplans B      einschließlich der für die Ausführung erforderlichen Ingenieurleistungen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.“

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig