14.03.2007 - 16 Haushaltssatzung 2007
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
17. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 14.03.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
A 20/071/2007 Haushaltssatzung 2007
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag für den Rat:
„a) Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV.
NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 21. März 2007
folgende Haushaltssatzung erlassen:
' 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007, der die
für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 73.962.375
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.598.181
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 70.075.456
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 68.929.706
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 15.748.956
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 16.892.186
EUR
festgesetzt.
' 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren
Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
5.215.500
EUR
festgesetzt.
' 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf
2.775.000
EUR
festgesetzt.
' 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich
des Ergebnisplans wird auf
635.806
EUR
festgesetzt.
'
5
Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf
10.000.000
EUR
festgesetzt.
'
6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 240 v.H.
1.2 für
die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
380 v.H.
2. Gewerbesteuer
auf 400
v.H.
'
7
Entfällt.
b) Der dem Haushaltsplan gemäß § 2 GemHVO
beigefügte Stellenplan wird ebenfalls genehmigt.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,8 kB
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