04.12.2024 - 3.1 Förderprogramm für Klimaschutz und Klimaanpassu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Mi., 04.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 10 - Hauptamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Technischer Beigeordneter Ansgar Lurweg erläutert, dass sich das Förderprogramm in der Vergangenheit bewährt habe und im Jahr 2025 fortgeführt werden solle. Aufgrund der gesetzlichen Änderung in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen besteht ab dem 01.01.2025 eine Photovoltaikanlagen - Pflicht für Neubauten. Der Fördertatbestand Photovoltaikanlage (Dach/Fassade) für Neubauten soll daher entfallen.
Bei Abruf der Fördermittel soll bei der Ausschusssitzung vor den Sommerferien eine erneute Berichterstattung erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
567,8 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
567,8 kB
|