04.12.2024 - 3.1 Förderprogramm für Klimaschutz und Klimaanpassu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Technischer Beigeordneter Ansgar Lurweg erläutert, dass sich das Förderprogramm in der Vergangenheit bewährt habe und im Jahr 2025 fortgeführt werden solle. Aufgrund der gesetzlichen Änderung in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen besteht ab dem 01.01.2025 eine Photovoltaikanlagen - Pflicht für Neubauten. Der Fördertatbestand Photovoltaikanlage (Dach/Fassade) für Neubauten soll daher entfallen.

Bei Abruf der Fördermittel soll bei der Ausschusssitzung vor den Sommerferien eine erneute Berichterstattung erfolgen.

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Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat):

„Die beiliegende Richtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz für

das Jahr 2025 wird beschlossen. Die Umsetzung ist abhängig von der Genehmigung des Haushalts

2025.“

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen