03.12.2024 - 2.6 Bebauungsplan Nr. 433 "Johannismarkt - Rathaus"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Technischer Beigeordneter Lurweg erläutert den Sachverhalt. Zur Stärkung des Verwaltungssitzes am Johannismarkt wird mit dem vorliegenden Bebauungsplan das erforderliche Planungsrecht für eine zum jetzigen Zeitpunkt nicht näher konkretisierte Rathauserweiterung vorbereitet.

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Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13a i.V. m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 433 " Johannismarkt – Rathaus“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 433Johannismarkt-Rathaus“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.  Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 433 " Johannismarkt – Rathaus“, Erkelenz-Mitte, ist für die Dauer eines Monats gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“

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