05.11.2024 - 3.1 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsmitglied Frings teilt mit, dass seine Partei der Änderung des Flächennutzungsplans nicht zustimmen werde, weil viel wertvolles Ackerland bereits durch Rheinbraun verloren gegangen sei.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg informiert darüber, dass der Bundesgesetzgeber die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Energiegewinnung geschaffen habe und man vorrangig Flächen nutze, die entlang von Infrastrukturtrassen liegen.

 

Ratsmitglied Dr. Kus informiert, dass man auch nicht ganz glücklich sei, aber zustimmen werde.

 

Ausschussmitglied Marks fragt nach, ob eine Fläche, die oberhalb der Autobahn liegt, nicht in Betracht komme, weil die Stadt Erkelenz dort kein Eigentümer sei.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg bestätigt dies.

 

Ratsmitglied Frings bittet um Information, ob ein Aufständern der Photovoltaik-Module nicht als Vorgabe in die Genehmigung aufgenommen werden könne.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg informiert, dass man dies nicht vorgeben könne und die Fläche nicht dauerhaft als landwirtschaftliche Fläche entzogen würde und man vorsichtig mit vorhandenen Flächen umgehe.

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.    Die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Venrath, wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Venrath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich ist zu beteiligen.“

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Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen