03.07.2024 - 17 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Da die Voraussetzungen des § 116 a Abs. 1 GO NRW für die Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2023 vorliegen, wird auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2023 verzichtet.“

 

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage