03.07.2024 - 5.1 Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Das durch die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH aktualisierte und fortgeschriebene Wasserversorgungskonzept wird gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung auf dem Stadtgebiet Erkelenz beschlossen.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage