21.09.2022 - 8 Erhöhung der Wertgrenze für Investitionen beim ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Im 2023er Haushaltsplan wird beim Produkt 120200 – Verkehrsanlagen –, als Ausnahme zur Beschlussfassung vom 27.02.2008, die Wertgrenze für den Ausweis von Einzelinvestitionen gem.

§ 13 KomHVO NRW mit größer 50.000,00 EUR festgesetzt.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig