15.06.2022 - 10 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

„Da die Voraussetzungen des § 116 a Abs. 1 GO NRW für die Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2021 vorliegen, wird auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2021 verzichtet.“

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage