15.06.2022 - 9 Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2021 der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1. 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 

 2. 

Gem. § 59 Absatz 3, Satz 1 GO NRW wird der Entwurf des 2021er-Jahresabschlusses und des dazugehörigen Lageberichtes zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig