07.12.2005 - 3.1 Festsetzung von Benutzungsgebühren bei Anmietun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stv. Fraktionsvorsitzender Ratsherr Dederichs fragt nach der Abgrenzung der Gebührenpflichtigen, insbesondere in Bezug auf Grundschul-Abschlussfahrten etc. Für eine Abiturabschlussfeier mit großem Teilnehmerkreis sei die Gebühr eher gering bemessen, für eine Grundschulabschlussfahrt sei sie hingegen hoch.

 

Ausschussmitglied Ratsherr Blumenhofen fragt, ob von der Gebührenregelung auch Kindergärten bei ihren Abschlussübernachtungen (sog. Schulkinder) betroffen seien.

 

Erster Beig. Dr. Gotzen erklärt hierzu, dass die Regelung nicht für Schulveranstaltungen und die von Ausschussmitglied Ratsherr Blumenhofen genannten Veranstaltungen gelte. Sie solle nur bei Veranstaltungen mit privatem Charakter greifen.

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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Die Benutzungsgebühren bei der Anmietung des Ateliers, der beiden Laienbrüderhäuser und des Priorensaales an Schulklassen und Kindergartengruppen für Abschlussfeten ab dem Jahr 2006 werden pro Tag jeweils auf 100 € festgesetzt. Dies gilt auch für die bereits vorgemerkten Termine. Nicht berührt hiervon werden wie bisher entsprechende Schulveranstaltungen.“

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Abstimmungsergebnis: 12 Ja-, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung