16.12.2020 - 6.5 Bebauungsplan Nr. 0400.2/2 "Am Hundsstrauch", E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“, Erkelenz-Golkrath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplan Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“, Erkelenz-Golkrath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage

- Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“, Erkelenz-Golkrath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen