16.12.2020 - 11.1 Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Gremium:
- Rat der Stadt Erkelenz
- Datum:
- Mi., 16.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
„1. Es wird gemäß § 40 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW festgestellt, dass
a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,
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b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung, die im Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, nicht vorgekommen sind, |
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c) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung der Feststellung des Wahlergebnisses nicht vorliegen. |
2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 13. September 2020 wird hiermit für gültig erklärt.
3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 13. September 2020 wird hiermit für gültig erklärt.“