02.12.2020 - 3 Verpflichtung der beratenden Mitglieder und der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 02.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Amt für Bildung und Sport
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
„Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Eickels verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 und § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. V. m. § 85 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NW) die dem Schulausschuss angehörenden beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertretungen.
1. Vertretungen der Lehrerschaft
a) für die Gemeinschaftsgrundschulen
Herr Rektor Markus Kalberg
Stellvertreterin:
Frau Rektorin Melanie Mönch
b) für die katholische Grundschule
Frau Rektorin Hedwig Michalski
Stellvertretung:
noch nicht benannt
c) für die evangelische Grundschule
Frau Rektorin Monika Natrup
Stellvertretung:
noch nicht benannt
d) für die Gemeinschaftshauptschule
Herr Rektor Erich Konietzka
Stellvertreterin:
Frau Konrektorin Stefanie Singer
e) für die Europaschule
Frau Rektorin Silvia Rudig
Stellvertreter:
Herr Konrektor Markus Monjeamb
f) für das Cornelius-Burgh-Gymnasium
Herr Oberstudiendirektor Peter Boidol
Stellvertreter:
Herr Studiendirektor Dr. Emil Deckwirth
g) für das Cusanus-Gymnasium
Herr Oberstudiendirektor Jörg Diepenthal
Stellvertretung:
Herr Konrektor Nicky Born
- Vertretungen der Kirchen
a) für die katholische Kirche
Frau Gemeindereferentin Ursula Rothkranz
Stellvertreter:
Herr Pfarrer Werner Rombach
b) für die evangelische Kirche
Herr Pfarrer Robin Banerjee, Schwanenberg
Stellvertreter:
Herr Pfarrer Günter Jendges
Die hierüber aufgenommenen schriftlichen Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen Kenntnis.“