24.06.2020 - 3.2 Förderrichtlinie Haus- und Hofprogramm
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Rat der Stadt Erkelenz
- Datum:
- Mi., 24.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
„1. Der Förderrichtlinie zum Haus- und Hofprogramm wird zugestimmt.
2. Die Förderrichtlinie tritt mit dem Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz in Kraft.
3. Der Bürgermeister wird ermächtigt pro Objekt eine Fördersumme von max. 15.000 Euro auszuzahlen.
4. Die Förderrichtlinie tritt am 31.12.2025 außer Kraft.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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