25.09.2019 - 10 Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1. 

Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 und des Gesamtlageberichtes ist gem. § 116 Abs. 8 GO NRW form- und fristgerecht vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden.

 

2. 

Zur Prüfung gem. § 102 GO NRW wird der Gesamtabschlussentwurf zum 31.12.2018 und der Gesamtlagebericht gem. § 116 Abs. 9 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig