19.02.2019 - 5.3 Bebauungsplan Nr. V "Terreicken", Erkelenz-Golk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.   Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. V "Terreicken" Erkelenz-Golkrath wird beschlossen.

2.Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V "Terreicken" Erkelenz-Golkrath unter Berücksichtigung der Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. I „Golkrath“ zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V "Terreicken" Erkelenz-Golkrath ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath ist zu beteiligen.“

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage