13.12.2018 - 5.2 Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Die Stadt Erkelenz erteilt gemäß § 20 Abs. 5 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102) dem Schulamt für den Kreis Heinsberg die Zustimmung zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath mit Teilstandort Evangelische Grundschule Schwanenberg.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig