28.09.2017 - 4 Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW zur Info...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW bezüglich der Information von Jugendlichen über die Widerspruchsmöglichkeit hinsichtlich Datenweitergabe durch die Meldebehörden an das Bundesamt für das Personalmanagement Bundeswehr und der Widerspruchsmöglichkeit gegen diese Datenweitergabe wird hiermit zurückgewiesen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage