10.12.2014 - 2 Neufassung der "Satzung über die Benutzung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Anmerkung: Änderung der Satzung, da bisherige Unterkünfte nicht mehr bzw. zusätzliche Räumlichkeiten als Übergangsheime genutzt werden sollen.
- Datum:
- Mi., 10.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):
„Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt zum 01.11.2014 in Kraft.
Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2008 tritt mit Ausnahme der Häuser Bauxhof 35 und 36, für die die Satzung bis zum 31.01.2014 gilt, mit Ablauf des 31.10.2014 außer Kraft.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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154,2 kB
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