26.02.2025 - 9 Beteiligungsvereinbarung zur finanziellen Betei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Rat der Stadt Erkelenz
- Datum:
- Mi., 26.02.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Gorgina Mertins
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Bürgermeister Muckel fragt, ob die Mitglieder des Rates damit einverstanden sind, dass in der heutigen Sitzung, wie auch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, eine Kenntnisnahme erfolge, da zum Thema „Bürgerenergiegesetz“ eine außerplanmäßige Info-Runde am 17.03.2025 stattfinde.
Die Mitglieder des Rates sind damit einverstanden.
Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, Beteiligungsvereinbarungen nach dem Bürgerenergiegesetz NRW zu erarbeiten und mit den jeweiligen Vorhabenträgern abzuschließen. Diese sollen zumindest folgende Vereinbarungen enthalten:
1. Eine finanzielle Beteiligung der beteiligungsberechtigten Gemeinden gemäß § 6 EEG in Höhe von 0,2 ct pro Kilowattstunde der tatsächlich eingespeisten Strommenge bzw. für fiktive Strommengen bei Ausfall einer Windenergieanlage.
2. Eine finanzielle Beteiligung der beteiligungsberechtigten Personen nach § 5 BürgEnG im Sinne von § 8 Abs. 3 BürgEnG. Das heißt, den beteiligungsberechtigten Personen ist ein Nachrangdarlehen in Höhe von zumindest 90.000,00 €/MW je installierter Leistung der Windenergieanlage und in einer Größenordnung von 500,00 € - 25.000,00 € je Person anzubieten.
3. Darüber hinaus soll eine über die in der lfd. Nr. 1 aufgeführten Regelung hinausgehende finanzielle Beteiligung in Höhe von 0,2 ct pro Kilowattstunde zusätzlich für die tatsächlich eingespeiste Strommenge als auch für eine etwaige fiktive Strommenge angestrebt werden.“