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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 24.04.2018 |
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Ö 2.1 |
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27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/425/2018 |
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Ö 2.2 |
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Bebauungsplan Nr. 0600.1 "Im Peschfeld/ Am Kammerbusch", Erkelenz-Hetzerath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/426/2018 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ |
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24.04.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 5.3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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26.04.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 2.3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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02.05.2018 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 2.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 2.3 |
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Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 "Hinter Klüschgarten", Erkelenz-Kückhoven
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB |
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A 61/427/2018 |
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 14. Sitzung des Personalausschusses am 25.04.2018 |
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Ö 3.1 |
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Personeller Mehrbedarf im Bereich der Kindertagesstätten und daraus resultierende Anpassung des Stellenplanes 2018 |
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A 10/671/2018 |
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Ö 4 |
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Jahresrechnung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung für das Jahr 2017 |
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A 20/420/2018 |
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Ö 5 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz (Betrieb gewerblicher Art) |
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A 20/412/2018 |
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Ö 6 |
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Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2017 gemäß § 95 (3) GO NRW |
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A 20/413/2018 |
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Ö 7 |
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Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten |
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Ö 7.1 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW |
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Ö 7.1.1 |
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Erweiterung Kindergarten "Gerderath" |
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A 20/414/2018 |
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Ö 7.1.2 |
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Erweiterung Kindergarten "Schulring" |
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A 20/415/2018 |
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Ö 7.2 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 03.02.2018 bis 31.03.2018 |
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A 20/419/2018 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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N 5 |
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(nichtöffentlich) |
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