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Tagesordnung - 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
Gremium: Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
Datum: Mi, 17.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht Klimaschutz und Umwelt      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Mitteilungen über lfd. Baumaßnahmen      
Ö 4  
Energiebericht 2020  
Enthält Anlagen
III/097/2021  
Ö 5     Angelegenheiten Hochbauamt      
Ö 5.1  
Anbau eines Mehrzweckraums an den Kindergarten Südpromenade hier: Baubeschluss  
A 63/345/2021  
Ö 6     Angelegenheiten Tiefbauamt      
Ö 6.1  
Erneuerung Straßenbeleuchtung (KAG) Erkelenz, Heinrich-Jansen-Weg hier: Baubeschluss  
A 66/439/2021  
Ö 7     Angelegenheiten kaufmännische Betriebsleitung      
Ö 7.1  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2022 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2021 bis 2025  
Enthält Anlagen
A 20/549/2021  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2022  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

11.253.864 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

9.069.393 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

11.457.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

15.111.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 8.646.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.010.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2021 - 2025 beschlossen.“

 

   
    17.11.2021 - Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
    Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2022  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

11.253.864 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

9.069.393 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

11.457.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

15.111.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 8.646.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.010.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2021 - 2025 beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis einstimmig, 1 Enthaltung

   
    08.12.2021 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

11.253.864 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

9.069.393 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

11.457.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

15.111.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 8.646.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.010.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2021 - 2025 beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

N 1     (nichtöffentlich)